Leitfaden zur Anwendung als Eigentümer von persönlichen Daten


  1. Allgemeine Informationen

Das Gesetz Nr. 6698 zum Schutz personenbezogener Daten (‚PDPL‘) gewährt Einzelpersonen bestimmte Rechte, darunter das Recht, über ihre personenbezogenen Daten informiert zu werden, Zugang zu diesen Daten zu erhalten, zu erfahren, ob sie für vorgesehene Zwecke verarbeitet werden, sowie die Korrektur oder Löschung solcher Daten zu verlangen.

Gemäß dem ersten Absatz von Artikel 13 des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten müssen Anträge bezüglich dieser Rechte an den Datenverantwortlichen, LLC REKLAM AJANSI PRODÜKSİYON VE DANIŞMANLIK HİZMETLERİ LTD. ŞTİ (im Folgenden als ‚LLC AJANS‘ bezeichnet), schriftlich mit diesem Antragsformular für betroffene Personen oder auf andere vom Personal Data Protection Board (‚Board‘) festgelegte Methoden eingereicht werden.

In diesem Zusammenhang müssen Anträge an LLC AJANS durch „schriftliche“ Einreichung dieses Formulars erfolgen, indem eine Ausdruck dieses Formulars beschafft wird.

● Mit der persönlichen Anwendung des Antragstellers,
● Durch einen Notar,
● Vom Antragsteller unterzeichnet mit der sicheren elektronischen Signatur gemäß dem Gesetz Nr. 5070 über die elektronische Signatur und gesendet an die registrierte E-Mail-Adresse unseres Unternehmens.
● Es kann uns auch über die registrierte E-Mail-Adresse des Antragstellers, die an LLCAJANS kommuniziert wurde, gesendet werden, an die registrierte E-Mail-Adresse von LLCAJANS. Erläuterungen zu den schriftlichen Anwendungskanälen und Informationen, die in den Einreichungen angegeben werden müssen, werden in der folgenden Tabelle bereitgestellt.



  1. Recht auf Antrag

    Anwendungsthemen

Gemäß Artikel 11 des KVKK-Gesetzes kann jeder, dessen personenbezogene Daten verarbeitet werden, bei LLC AJANS Anträge stellen und Anfragen zu folgenden Themen stellen:

● Erfahren, ob personenbezogene Daten verarbeitet werden,
● Wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden, Informationen darüber anfordern,
● Den Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten erfahren und ob personenbezogene Daten gemäß diesem Zweck verwendet werden,
● Erfahren, an welche Dritten personenbezogene Daten im In- und Ausland übermittelt werden,
● Die Berichtigung personenbezogener Daten beantragen, wenn sie unvollständig oder falsch sind, und verlangen, dass diese Berichtigung an Dritte weitergegeben wird, denen die personenbezogenen Daten übermittelt wurden,
● Die Löschung, Vernichtung oder Anonymisierung personenbezogener Daten beantragen, wenn die Gründe für die Verarbeitung solcher Daten nicht mehr bestehen, und verlangen, dass diese Maßnahme an Dritte weitergegeben wird, denen die personenbezogenen Daten übermittelt wurden,
● Einspruch gegen eine Entscheidung einlegen, die als Ergebnis der ausschließlichen Analyse der verarbeiteten Daten durch automatisierte Systeme gegen die Interessen der betroffenen Person verstößt,
● Bei Schäden aufgrund der unrechtmäßigen Verarbeitung personenbezogener Daten Schadensersatz verlangen.

Ausnahmen vom Recht auf Antrag

Gemäß Artikel 28 des Datenschutzgesetzes (DPA) sind folgende Fälle vom Anwendungsbereich des DPA ausgeschlossen, so dass betroffene Personen ihr Recht auf Antrag nicht geltend machen können:

● Verarbeitung personenbezogener Daten zu Forschungs-, Planungs- und statistischen Zwecken durch Anonymisierung mittels offizieller Statistiken.
● Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Meinungsfreiheit, für künstlerische, historische, literarische oder wissenschaftliche Zwecke oder zur Ausübung der Meinungsfreiheit, sofern dies nicht gegen nationale Verteidigung, nationale Sicherheit, öffentliche Sicherheit, öffentliche Ordnung, wirtschaftliche Sicherheit, Privatsphäre oder persönliche Rechte verstößt oder eine Straftat darstellt.
● Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen präventiver, schützender und nachrichtendienstlicher Tätigkeiten, die von öffentlichen Institutionen und Organisationen durchgeführt werden, die gesetzlich zur Gewährleistung der nationalen Verteidigung, nationalen Sicherheit, öffentlichen Sicherheit, öffentlichen Ordnung oder wirtschaftlichen Sicherheit autorisiert sind.
● Verarbeitung personenbezogener Daten durch Gerichtsbehörden oder Vollstreckungsbehörden für Zwecke der Ermittlung, Strafverfolgung, Gerichtsverfahren oder Vollstreckung. Gemäß dem zweiten Absatz von Artikel 28 des DPA können die Rechte außer dem Recht auf Schadensersatz in folgenden Fällen nicht geltend gemacht werden:
● Wenn die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Verhinderung von Straftaten oder für strafrechtliche Ermittlungen erforderlich ist,
● Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die vom betroffenen Personen selbst öffentlich gemacht wurden,
● Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch zuständige öffentliche Institutionen und Organisationen, die gesetzlich zur Aufsicht oder zur Regulierung oder für Disziplinarermittlungen oder -verfahren befugt sind,
● Verarbeitung personenbezogener Daten, die für den Schutz der wirtschaftlichen und finanziellen Interessen des Staates in Haushalts-, Steuer- und Finanzangelegenheiten erforderlich ist.

  1. Verfahren und Zeitrahmen für die Beantwortung von Anträgen durch LLC AJANS

    Gemäß Artikel 13 des Datenschutzgesetzes wird die LLC-Agentur die von betroffenen Personen gestellten Anträge innerhalb von höchstens 30 (dreißig) Tagen kostenfrei entsprechend der Art des Antrags bearbeiten. Sollte der Vorgang zusätzliche Kosten erfordern, kann die gemäß der durch die Datenschutzbehörde festgelegten Gebührentarif erhoben werden. Unser Unternehmen kann den Antrag aus folgenden Gründen ablehnen, unter Angabe einer Begründung, und die Antwort dem betreffenden Individuum schriftlich oder elektronisch mitteilen. Der Antrag der betroffenen Person kann unter folgenden Umständen abgelehnt werden:
    ● Beeinträchtigung der Rechte und Freiheiten anderer
    ● Erforderung unverhältnismäßiger Anstrengungen
    ● Die Informationen sind öffentlich zugänglich
    ● Gefährdung der Privatsphäre anderer
    ● Vorliegen eines Umstands, der außerhalb des Anwendungsbereichs des PDPL liegt (siehe 2.2.)
  2. Das Recht der betroffenen Person, eine Beschwerde bei der Behörde einzureichen

    Gemäß Artikel 14 des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten (KVKK) kann die betroffene Person innerhalb von dreißig Tagen ab dem Datum, an dem sie die Antwort des Datenverantwortlichen erhalten hat, eine Beschwerde beim Personal Data Protection Board (KVK Kurulu) einreichen, falls ihr Antrag abgelehnt wurde, die Antwort als unzureichend empfunden wird oder innerhalb der festgelegten Frist ab dem Antragsdatum keine Antwort erfolgte, in jedem Fall jedoch innerhalb von sechzig Tagen ab dem Antragsdatum. Beschwerden beim Board können erst nach Einreichung beim Unternehmen vorgebracht werden.
  3. Weitere Angelegenheiten

    LLCAJANS kann zusätzliche Informationen von der betroffenen Person anfordern und kann der betroffenen Person Fragen zu ihrem Antrag stellen, um die in dem Antrag aufgeworfenen Fragen zu klären.